Waldgrenzen Heitenried, Schmitten und Ueberstorf
Veröffentlicht von Waldbauverein Sense am
ÖFFENTLICHE AUFLAGE WALDRAND
Gemeinden Heitenried, Schmitten und Ueberstorf
Im Jahr 2012 hat der Kanton Freiburg beschlossen, dass für das gesamte Kantonsgebiet festgelegte Waldränder bestimmt werden. Das bedeutet, dass zukünftig die Lage und die Grenzen aller Waldflächen für das ganze Freiburger Kantonsgebiet bekannt sein werden. Dies mit der Absicht zur Vereinfachung von Arbeitsprozessen, zu weniger Diskussionspotenzial, für mehr Klarheit ausserhalb Bauzonen und zu mehr Sicherheit auf der Seite der Waldeigentümer/innen und Landwirte/innen.
Gerne möchten wir die betroffenen Wald- und Landeigentümer/innen darüber informieren, dass die Waldränder der Gemeinden Heitenried, Schmitten und Ueberstorf überprüft wurden und im Amtsblatt Nr. 44 vom 31. Oktober 2025 mittels Website des Staates Freiburg https://maps.fr.ch/Waldkataster. 30 Tage einsehbar sind.
Allfällige Einsprachen oder Bemerkungen sind fristgemäss schriftlich an das Amt für Wald und Natur WNA zu richten. Personen, die nicht über die technischen Mittel zur Einsichtnahme verfügen, können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten an einem zur Verfügung gestellten Computer Einsicht nehmen.
Zudem haben die betroffenen Wald- und Landeigentümer/innen am 11. und 18. November 2025, zwischen 18:00 und 20:00 Uhr in den Büroräumlichkeiten des 2. Forstkreises am Amselweg 6 in 1718 Rechthalten die Möglichkeit, allfällige Fragen zu stellen und die Waldgrenzen einzusehen.