Waldgrenzen Heitenried, Schmitten und Ueberstorf
ÖFFENTLICHE AUFLAGE WALDRAND Gemeinden Heitenried, Schmitten und Ueberstorf Im Jahr 2012 hat der Kanton Freiburg beschlossen, dass für das gesamte Kantonsgebiet festgelegte Waldränder bestimmt werden. Das bedeutet, dass zukünftig die Lage und die Grenzen aller Waldflächen für das ganze Freiburger Kantonsgebiet bekannt sein werden. Dies mit der Absicht zur Vereinfachung von Arbeitsprozessen, zu weniger Diskussionspotenzial, für mehr Klarheit ausserhalb Bauzonen und zu mehr Sicherheit auf der Seite der Waldeigentümer/innen und Landwirte/innen. Gerne möchten wir die Weiterlesen